Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden.
Auf diesen externen Arbeitsplätzen erbringen die Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch, für sie gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
In den Erfahrungsberichten der Bundesregierung heißt es: "Die Zeitarbeit bewegt sich in geordneten Bahnen. Sie leistet einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit." Sie hat sich "erneut bewährt".
Zeitarbeit ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Wirtschaft geworden.
Jedes Jahr werden über 900.000 Beschäftigungsverhältnisse mit Zeitarbeitnehmern besetzt.
Ihre Vorteile beim Einsatz von Zeitarbeitskräften:
Die Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung für unsere Unternehmen (Welser GmbH) von der Bundesagentur für Arbeit haben wir seit 5. Januar 2009. Unser vorheriges Unternehmen (Technische Dienstleistungen Reinhard Welser) besahs diese Lizenz schon seit 11. Januar 1995.
Unser Unternehmen ist auch Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ).